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Für die Veranstaltungen 2012 von ...geologisch erleben gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen

Anmeldung:
Zu den Veranstaltungen können Sie sich telefonisch, schriftlich, per Fax, per e-mail oder per Internet- Anmeldeformular anmelden. Die Buchung ist erst verbindlich, wenn sie schriftlich oder per e-mail bestätigt wird. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen an.

Zahlungen:
Für die Zahlung des Veranstaltungspreises gilt nachfolgende Tabelle:  


Reisen Mehrtages-
exkursionen
Tages-
exkursionen
Seminare 
Anzahlung: 10%, erst nach 
Aufforderung
------- ------- -------
Restbetrag: 30 Tage vor
Reisebeginn
Der Gesamtbetrag ist jeweils vor Ort in bar zu entrichten

Für Reisen wird die Anzahlung erst fällig mit Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, Sie erhalten dann eine gesonderte Zahlungsaufforderung (ca. 40 Tage vor Reisebeginn). Zahlungen leisten Sie bitte auf das Konto: 

Bankverbindung

Ist bis 14 Tage vor Reisebeginn der Gesamtpreis nicht bezahlt, kann durch ...geologisch erleben der Vertrag aufgelöst und die entsprechende Stornogebühr verlangt werden.

Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in:
Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung von der Teilnahme zurücktreten. Maßgeblich für eventuell anfallende Stornogebühren ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ...geologisch erleben. Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Es gelten folgende Stornofristen (die Angaben der Tage beziehen sich jeweils auf die Absage vor Veranstaltungsbeginn, die %-Angaben auf den Veranstaltungspreis):

Veranstaltung: Kostenlose
Stornierung:
Stornierungs-Kosten:*
Reisen - Europa bis 42 Tage bis 21 Tage: 30% bis 11 Tage: 40%, 
danach: 50%
Reisen - weltweit
bis Vorbesprechung
bis 45 Tage: 10%
bis 21 Tage: 40%,  
danach: 70%
Mehrtagesexkursionen bis 14 Tage bis   7 Tage: 30% danach: 50%
Tagesexkursionen bis   8 Tage bis   3 Tage: 10,- EUR danach: 20,- EUR
Seminare bis 14 Tage bis   6 Tage: 25,- EUR danach: 50,- EUR

*Die Stornierungs-Kosten werden nicht fällig, wenn Sie sich auf der Veranstaltung durch eine andere Person bzw. Gruppe ersetzen lassen. 

Rücktritt durch ...geologisch erleben: 
Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, kann ...geologisch erleben wie folgt von der Veranstaltungsdurchführung zurücktreten:
 
Veranstaltung Frist
Reisen:  bis 35 Tage vor Beginn
Mehrtagesexkursionen: bis 10 Tage vor Beginn
Tagesexkursionen: bis 6 Tage, bei Schlechtwettervorhersage telefonisch bis 1 Tag vor Beginn
Seminare: bis 10 Tage vor Beginn

Zu einem späteren Zeitpunkt kann ...geologisch erleben zurücktreten, wenn die Veranstaltung durch unvorhersehbare Umstände, die nicht durch …geologisch erleben zu vertreten sind, stark erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Auch im Krankheitsfall der Veranstaltungsleiter ist ...geologisch erleben zum Rücktritt berechtigt, sofern die Veranstaltung nicht in ähnlicher Weise durch einen anderen Geologen geleitet werden kann oder kein gleichwertiger Ersatz gestellt werden kann. Für den Fall des Rücktritts durch ...geologisch erleben werden die Vorauszahlungen der Veranstaltungspreise an die Teilnehmer zurückerstattet. Falls nach Beginn einer Veranstaltung durch Umstände, die nicht durch …geologisch erleben zu vertreten sind, ein Abbruch erfolgt, werden Zahlungen anteilig zurückerstattet. 
Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Exkursionsablauf stören oder andere Teilnehmer oder sich selbst gefährden, können nach Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es erfolgt dann keine Rückerstattung von Zahlungen.

Programm: 
Bei Veranstaltungen können Programmänderungen eintreten durch Ereignisse oder Umstände, die nicht von ...geologisch erleben zu vertreten sind. In solchen Fällen wird kein Schadenersatz geleistet. Ebensowenig besteht Anspruch auf Schadenersatz, wenn im Krankheitsfall der Veranstaltungsleiter die Veranstaltung in ähnlicher Weise durch einen anderen Geologen oder gleichwertigen Ersatz durchgeführt wird.

Mitwirkungspflicht: 
Soweit der/die Teilnehmer/in Beanstandungen hat, ist er/sie verpflichtet, diese unverzüglich der Veranstaltungsleitung mitzuteilen, damit diese nach Möglichkeit Abhilfe schaffen kann. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Haftung:
Naturgemäß sind Veranstaltungen in Steinbrüchen und felsigem Naturgelände nie ohne Risiko. Alle Teilnehmer werden vorher über diese Gefahren belehrt und bekunden durch ihre Unterschrift, auf Haftungsansprüche zu verzichten und auf eigene Gefahr tätig zu sein. Für Minderjährige geben die sorgeberechtigten Eltern eine entsprechende Vollmacht/Unterschrift.

Im Übrigen sind gesetzliche und vertragliche Schadensersatzansprüche des/der Teilnehmers/-in gegen …geologisch erleben ausgeschlossen, wenn sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von …geologisch erleben beruhen.

...geologisch erleben haftet dafür, dass die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden. Für Verspätungen und Störungen durch schlechte Witterung, schlechte Straßenverhältnisse, Defekte an Fahrzeugen oder sonstige Umstände, die nicht von ...geologisch erleben zu vertreten sind, wird kein Schadensersatz geleistet.

Für Unfälle haftet jeder Verursacher persönlich, ...geologisch erleben haftet in keinem Fall für eigenverursachte oder selbstverschuldete Unfälle der Teilnehmer.

Pass-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften:
Der/Die Exkursionsteilnehmer/in ist für die Kenntnis und Einhaltung selbst verantwortlich. Erteilte Auskünfte sind unverbindlich.

Unwirksamkeit:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.

Versicherung:
Zu Ihrer eigenen finanziellen Absicherung empfehlen wir für alle Veranstaltungen den Abschluss sachgerechter Versicherungen (Unfall-, Haftpflicht-, Auslandskranken-, sowie für die Reisen insbesondere eine Reiserücktrittskostenversicherung).

Stand: 30.11.2011


 
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