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Geschäftsbedingungen 2012 (63 kb)
Für die Veranstaltungen 2012 von ...geologisch erleben
gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen:
Anmeldung:
Zu
den Veranstaltungen können Sie sich telefonisch, schriftlich,
per Fax, per e-mail oder per Internet- Anmeldeformular anmelden. Die
Buchung ist erst verbindlich, wenn sie schriftlich oder per e-mail bestätigt
wird. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen
an.
Zahlungen:
Für
die Zahlung des Veranstaltungspreises gilt nachfolgende Tabelle:
|
Reisen |
Mehrtages-
exkursionen |
Tages-
exkursionen |
Seminare |
| Anzahlung: |
10%, erst
nach
Aufforderung |
------- |
------- |
------- |
| Restbetrag: |
30 Tage vor
Reisebeginn |
Der Gesamtbetrag ist jeweils vor Ort
in bar zu entrichten |
Für Reisen
wird die Anzahlung erst fällig mit Erreichen der Mindestteilnehmerzahl,
Sie erhalten dann eine gesonderte Zahlungsaufforderung (ca. 40 Tage
vor Reisebeginn). Zahlungen leisten Sie bitte auf das Konto:
Ist bis 14 Tage
vor Reisebeginn der Gesamtpreis nicht bezahlt, kann durch ...geologisch
erleben der Vertrag aufgelöst und die entsprechende Stornogebühr
verlangt werden.
Rücktritt
durch den/die Teilnehmer/in:
Sie
können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung
von der Teilnahme zurücktreten. Maßgeblich für eventuell
anfallende Stornogebühren ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei ...geologisch erleben. Das postalische Risiko liegt
beim Kunden. Es gelten folgende Stornofristen (die Angaben der Tage
beziehen sich jeweils auf die Absage vor Veranstaltungsbeginn, die %-Angaben
auf den Veranstaltungspreis):
| Veranstaltung: |
Kostenlose
Stornierung: |
Stornierungs-Kosten:* |
| Reisen - Europa |
bis 42 Tage |
bis 21 Tage:
30% |
bis 11 Tage:
40%,
danach: 50% |
Reisen - weltweit
|
bis Vorbesprechung
|
bis 45 Tage: 10%
|
bis 21 Tage: 40%,
danach: 70%
|
| Mehrtagesexkursionen |
bis 14 Tage |
bis
7 Tage: 30% |
danach: 50% |
| Tagesexkursionen |
bis
8 Tage |
bis
3 Tage: 10,- EUR |
danach: 20,-
EUR |
| Seminare |
bis 14 Tage |
bis
6 Tage: 25,- EUR |
danach: 50,-
EUR |
*Die Stornierungs-Kosten
werden nicht fällig, wenn Sie sich auf der Veranstaltung durch
eine andere Person bzw. Gruppe ersetzen lassen.
Rücktritt
durch ...geologisch erleben:
Falls
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, kann ...geologisch
erleben wie folgt von der Veranstaltungsdurchführung zurücktreten:
| Veranstaltung |
Frist |
| Reisen: |
bis 35 Tage
vor Beginn |
| Mehrtagesexkursionen: |
bis 10 Tage vor Beginn |
| Tagesexkursionen: |
bis 6 Tage,
bei Schlechtwettervorhersage telefonisch bis 1 Tag vor Beginn |
| Seminare: |
bis 10 Tage
vor Beginn |
Zu einem späteren
Zeitpunkt kann ...geologisch erleben zurücktreten, wenn
die Veranstaltung durch unvorhersehbare Umstände, die nicht durch
…geologisch erleben zu vertreten sind, stark erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt wird. Auch im Krankheitsfall
der Veranstaltungsleiter ist ...geologisch erleben zum Rücktritt
berechtigt, sofern die Veranstaltung nicht in ähnlicher Weise durch
einen anderen Geologen geleitet werden kann oder kein gleichwertiger
Ersatz gestellt werden kann. Für den Fall des Rücktritts durch
...geologisch erleben werden die Vorauszahlungen der
Veranstaltungspreise an die Teilnehmer zurückerstattet. Falls nach
Beginn einer Veranstaltung durch Umstände, die nicht durch …geologisch
erleben zu vertreten sind, ein Abbruch erfolgt, werden Zahlungen anteilig
zurückerstattet.
Teilnehmer,
die durch ihr Verhalten den Exkursionsablauf stören oder andere
Teilnehmer oder sich selbst gefährden, können nach Abmahnung
von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es erfolgt dann keine Rückerstattung
von Zahlungen.
Programm:
Bei
Veranstaltungen können Programmänderungen eintreten durch
Ereignisse oder Umstände, die nicht von ...geologisch erleben
zu vertreten sind. In solchen Fällen wird kein Schadenersatz geleistet.
Ebensowenig besteht Anspruch auf Schadenersatz, wenn im Krankheitsfall
der Veranstaltungsleiter die Veranstaltung in ähnlicher Weise durch
einen anderen Geologen oder gleichwertigen Ersatz durchgeführt wird.
Mitwirkungspflicht:
Soweit
der/die Teilnehmer/in Beanstandungen hat, ist er/sie verpflichtet,
diese unverzüglich der Veranstaltungsleitung mitzuteilen, damit
diese nach Möglichkeit Abhilfe schaffen kann. Spätere Reklamationen
sind ausgeschlossen.
Haftung:
Naturgemäß sind Veranstaltungen
in Steinbrüchen und felsigem Naturgelände nie ohne Risiko.
Alle Teilnehmer werden vorher über diese Gefahren belehrt und bekunden
durch ihre Unterschrift, auf Haftungsansprüche zu verzichten und
auf eigene Gefahr tätig zu sein. Für Minderjährige geben
die sorgeberechtigten Eltern eine entsprechende Vollmacht/Unterschrift.
Im Übrigen
sind gesetzliche und vertragliche Schadensersatzansprüche des/der
Teilnehmers/-in gegen …geologisch erleben ausgeschlossen, wenn
sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
von …geologisch erleben beruhen.
...geologisch
erleben haftet dafür, dass die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß
erbracht werden. Für Verspätungen und Störungen durch
schlechte Witterung, schlechte Straßenverhältnisse, Defekte
an Fahrzeugen oder sonstige Umstände, die nicht von ...geologisch
erleben zu vertreten sind, wird kein Schadensersatz geleistet.
Für
Unfälle haftet jeder Verursacher persönlich, ...geologisch erleben
haftet in keinem Fall für eigenverursachte oder selbstverschuldete Unfälle
der Teilnehmer.
Pass-, Zoll-,
Devisen-, und Gesundheitsvorschriften:
Der/Die
Exkursionsteilnehmer/in ist für die Kenntnis und Einhaltung selbst
verantwortlich. Erteilte Auskünfte sind unverbindlich.
Unwirksamkeit:
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit
des gesamten Vertrags.
Versicherung:
Zu
Ihrer eigenen finanziellen Absicherung empfehlen wir für alle
Veranstaltungen den Abschluss sachgerechter Versicherungen (Unfall-,
Haftpflicht-, Auslandskranken-, sowie für die Reisen insbesondere
eine Reiserücktrittskostenversicherung).
Stand: 30.11.2011
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